§ 1 LuftRegV — Aufbau des Registers
Das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen enthält Registerblätter für Luftfahrzeuge und Registerblätter für Ersatzteillager. Es wird vorbehaltlich des Abschnitts 4 in Einzelheften mit herausnehmbaren Einlegeblättern auf Papier geführt. Die Registerblätter erhalten fortlaufende Nummern.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.