Inhaltsverzeichnis 2. DVLuftPersV

Erster Abschnitt

Allgemeine Vorschriften

 §§

Anwendungsbereich1

Zweiter Abschnitt

Ausbildung und Prüfung

Zweck der Ausbildung2

Täuschungsversuch, Rücktritt von der Prüfung3

Dritter Abschnitt

Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer

Privatflugzeugführer4

Klassenberechtigung für Reisemotorsegler5

Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm6

Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch7

Segelflugzeugführer8

Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer9

Freiballonführer10

Luftschiffführer11

Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder12 

Kunstflugberechtigung13

Schleppberechtigung14

Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer15

Streu- und Sprühberechtigung16

Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV17

Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern18

Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern19

Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern20

Unterschiedsschulung, Vertrautmachen21

Inkrafttreten22

Anlagen

Anlage 1ALehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer,

Anlage 1BLehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer,

Anlage 1CTheoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer,

Anlage 1DPraktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer,

Anlage 2ALehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler,

Anlage 2BPraktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler,

Anlage 3ALehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm,

Anlage 3BPraktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm,

Anlage 4ALehrplan für die ergänzende theoretische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch,

Anlage 4BLehrplan für die ergänzende praktische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch,

Anlage 5ALehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer,

Anlage 5BLehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer,

Anlage 5CTheoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer,

Anlage 5DPraktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer,

Anlage 6ALehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer,

Anlage 6BLehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer,

Anlage 6CTheoretische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer,

Anlage 7ALehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer,

Anlage 7BLehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer,

Anlage 7CTheoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer,

Anlage 7DPraktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer,

Anlage 8ALehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer,

Anlage 8BLehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer

Anlage 8CTheoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer,

Anlage 8DPraktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer,

Anlage 9ALehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder,

Anlage 9BLehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder,

Anlage 9CTheoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder,

Anlage 9DPraktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder,

Anlage 10ALehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung,

Anlage 10BPraktische Prüfung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung,

Anlage 11Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Schleppberechtigung,

Anlage 12ALehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer,

Anlage 12BPraktische Prüfung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer,

Anlage 13ALehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung,

Anlage 13BLehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung,

Anlage 13CTheoretische Prüfung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung,

Anlage 13DPraktische Prüfung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung,

Anlage 14ATheoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,

Anlage 14BPraktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,

Anlage 14CLehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,

Anlage 14DLehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,

Anlage 14ETheoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,

Anlage 14FPraktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,

Anlage 15ATheoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,

Anlage 15BPraktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,

Anlage 15CLehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,

Anlage 15DLehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,

Anlage 15ETheoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,

Anlage 15FPraktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,

Anlage 16ATheoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern,

Anlage 16BPraktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern,

Anlage 16CLehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern,

Anlage 16DLehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern,

Anlage 16ETheoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern,

Anlage 16FPraktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern,

Anlage 17ATheoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern,

Anlage 17BPraktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern,

Anlage 17CLehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern,

Anlage 17DLehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern,

Anlage 17ETheoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern,

Anlage 17FPraktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.