Inhaltsübersicht LTAusbV
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 5Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 6Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
§ 7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8Inhalt des Teiles 1
§ 9Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 10Inhalt des Teiles 2
§ 11Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 12Prüfungsbereich „Prüfen von Triebfahrzeugen“
§ 13Prüfungsbereich „Zug- und Rangierfahrten durchführen“
§ 14Prüfungsbereich „Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“
§ 15Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Weitere Berufsausbildung
§ 18Anrechnung von Ausbildungszeiten
AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.