§ 2 InvKG — Fördergebiete

Fördergebiete sind das Lausitzer Revier, das Rheinische Revier und das Mitteldeutsche Revier, die sich jeweils aus den folgenden Gemeinden und Gemeindeverbänden zusammensetzen:

1.

das Lausitzer Revier aus den Gemeinden und Gemeindeverbänden:

a)

in Brandenburg: Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße, kreisfreie Stadt Cottbus,

b)

im Freistaat Sachsen: Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz;

2.

das Rheinische Revier aus den Gemeinden und Gemeindeverbänden Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Stadt Mönchengladbach;

3.

das Mitteldeutsche Revier aus den Gemeinden und Gemeindeverbänden:

a)

im Freistaat Sachsen: Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig, Landkreis Nordsachsen,

b)

in Sachsen-Anhalt: Burgenlandkreis, Saalekreis, kreisfreie Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.