Anlage 2 IndMetAusbV 2007 — (zu § 8) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker/zur Anlagenmechanikerin

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 992 – 1002)

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen

Berufs-

bild-

positionTeil des

AusbildungsberufsbildesFachqualifikationen, die unter Einbeziehung

selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens

integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind

123

14Bearbeiten von Aufträgen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 14)

a)

Zeichnungen, insbesondere Rohrleitungspläne, isometrische Darstellungen, Abwicklungen, Fundament- und Lagepläne sowie Aufstellungspläne, lesen und anwenden

b)

isometrische Skizzen von Rohrformstücken anfertigen

c)

Rohrleitungsverläufe aufnehmen und isometrisch skizzieren

d)

technische Sachverhalte im Hinblick auf die Auftragsabwicklung berufsübergreifend abstimmen

e)

Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffe disponieren

f)

Arbeitsablauf unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Prozessschritte festlegen und sicherstellen

g)

Schweiß- und Montagepläne lesen und umsetzen

h)

Sicherungsmaßnahmen auf Baustellen oder Montageplätzen durchführen

15Herstellen und Montieren

von Bauteilen und Baugruppen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 15)

a)

Werkstoffe und Werkstoffkombinationen nach ihrem Verwendungszweck auswählen und einsetzen

b)

Rohre, Bleche und Profile thermisch und mechanisch trennen

c)

Rohre, Bleche und Profile kalt und warm umformen

d)

Armaturen auswählen und einbauen

e)

Schablonen und Abwicklungen konstruieren, anreißen und herstellen

f)

Rohr-, Flansch- und Schlauchverbindungen herstellen

g)

lösbare und unlösbare Rohrverbindungen unter Berücksichtigung der zu fördernden Medien, des Druckes und der Temperatur herstellen

h)

Schutz von Anlagenteilen gegen äußere Einflüsse und Dämmmaßnahmen sicherstellen

i)

Bauteile heften und durch Kehlnähte und I-Nähte schweißen

j)

Rohrformstücke oder Anlagen- und Behälterteile unter Beachtung der schweißtechnischen Rahmenbedingungen heften und schweißen

k)

Rohrsysteme oder Behälter nach Unterlagen herstellen

l)

Bauteile und Baugruppen unter Beachtung teilespezifischer Montagebedingungen fügen

m)

Schweißnähte thermisch vor- und nachbehandeln

n)

Rohre, Bleche, Profile warmrichten

o)

werkstoff- und bauteilbezogene Wärmebehandlung ausführen

p)

Anlagenteile montieren und demontieren

16Instandhaltung; Feststellen,

Eingrenzen und Beheben

von Fehlern und Störungen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 16)

a)

Anlagen oder Anlagenteile inspizieren, Fehler, Beschädigungen und Störungen feststellen und eingrenzen

b)

Vorbereitungsmaßnahmen zur Instandhaltung von Anlagenteilen unter Berücksichtigung verfahrens- und sicherheitstechnischer Vorschriften durchführen

c)

Bauteile auf Verschleiß und Beschädigungen sichtprüfen

d)

Anlagenteile oder Versorgungseinrichtungen unter Beachtung sicherheits- und verfahrenstechnischer Vorschriften außer Betrieb setzen

e)

Anlagen oder Anlagenteile warten

f)

Anlagen oder Anlagenteile instand setzen

g)

Inspektionsbefunde und Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren

17Bauteile und Einrichtungen prüfen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 17)

a)

Bauteile und Einrichtungen unter Beachtung technischer Unterlagen und technischer Rahmenbedingungen prüfen oder in Betrieb nehmen

b)

Regelungs- und Steuerungseinrichtungen sowie Sicherheitseinrichtungen auf Funktion prüfen

c)

Sichtprüfverfahren, insbesondere Farbeindring- oder Magnetpulverprüfung, an Schweißnähten durchführen

d)

Behälter, Rohrsysteme oder Anlagenteile durch Druckprobe auf Dichtheit prüfen

e)

Prüfprotokolle erstellen

18Geschäftsprozesse und

Qualitätssicherungssysteme

im Einsatzgebiet

(§ 7 Absatz 1 Nummer 18)

a)

Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen

b)

Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen, auswerten und nutzen, technische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten

c)

Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer, betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen

d)

Teilaufträge veranlassen, Ergebnisse prüfen

e)

Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben durchführen

f)

betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden; Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren

g)

Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse dokumentieren

h)

Auftragsabwicklung, Leistungen und Verbrauch dokumentieren

i)

technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellen

j)

Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen

k)

Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Dokumentationen, veranlassen

l)

Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten

Teil B: Zeitliche Gliederung

Abschnitt I:

Berufs-

bild-

positionTeil des

AusbildungsberufesKern- und Fachqualifikationen,

die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,

Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen

in Monaten

1234

1Berufsbildung, Arbeits- und

Tarifrecht

(§ 7 Absatz 1 Nummer 1)

a)

Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären

b)

gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen

c)

Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen

d)

wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen

e)

wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen

2Aufbau und Organisation

des Ausbildungsbetriebes

(§ 7 Absatz 1 Nummer 2)

a)

Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern

b)

Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären

c)

Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen

d)

Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben

3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

(§ 7 Absatz 1 Nummer 3)

a)

Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

b)

berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

c)

Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

d)

Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten

e)

Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

4Umweltschutz

(§ 7 Absatz 1 Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

a)

mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

b)

für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

c)

Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

d)

Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführenwährend

der gesamten

Ausbildung

5Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und

Informationssicherheit

(§ 7 Absatz 1 Nummer 5)

a)

auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen

b)

Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivieren

c)

Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysieren

d)

Vorschriften zum Datenschutz anwenden

e)

informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwenden

f)

Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten

g)

digitale Lernmedien nutzen

h)

die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen

i)

betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhalten

j)

Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen

k)

Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzen

l)

in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten

Abschnitt II:

Berufs-

bild-

positionTeil des

AusbildungsberufesKern- und Fachqualifikationen,

die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,

Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitrahmen

in Monaten

1234

Zeitrahmen 1

1. Ausbildungsjahr

6Betriebliche und technische

Kommunikation

(§ 7 Absatz 1 Nummer 6)

a)

technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen

7Planen und Organisieren

der Arbeit, Bewerten

der Arbeitsergebnisse

(§ 7 Absatz 1 Nummer 7)

a)

Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten

b)

Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen

g)

im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen

h)

Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen

i)

unterschiedliche Lerntechniken anwenden

j)

Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen

k)

Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren

8Unterscheiden, Zuordnen

und Handhaben von

Werk- und Hilfsstoffen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 8)

a)

Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben

b)

Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen4 bis 6

9Herstellen von Bauteilen

und Baugruppen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 9)

a)

Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen

b)

Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen

c)

Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen

d)

Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen

15Herstellen und Montieren

von Bauteilen und

Baugruppen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 15)

a)

Werkstoffe und Werkstoffkombinationen nach ihrem Verwendungszweck auswählen und einsetzen

Zeitrahmen 2

6Betriebliche und technische

Kommunikation

(§ 7 Absatz 1 Nummer 6)

a)

technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen

c)

Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert auch mit digitalen Kommunikationsmitteln führen und dabei kulturelle Identitäten berücksichtigen

g)

Konflikte im Team lösen

7Planen und Organisieren

der Arbeit, Bewerten

der Arbeitsergebnisse

(§ 7 Absatz 1 Nummer 7)

b)

Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen

m)

Aufgaben im Team planen und durchführen

9Herstellen von Bauteilen

und Baugruppen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 9)

e)

Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen

4 bis 6

12Anschlagen, Sichern und

Transportieren

(§ 7 Absatz 1 Nummer 12)

a)

Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswählen, deren Betriebssicherheit beurteilen, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen

b)

Transportgut absetzen, lagern und sichern

14Bearbeiten von Aufträgen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 14)

e)

Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffe disponieren

g)

Schweiß- und Montagepläne lesen und umsetzen

15Herstellen und Montieren

von Bauteilen und

Baugruppen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 15)

a)

Werkstoffe und Werkstoffkombinationen nach ihrem Verwendungszweck auswählen und einsetzen

i)

Bauteile heften und durch Kehlnähte und I-Nähte schweißen

Zeitrahmen 3

6Betriebliche und technische

Kommunikation

(§ 7 Absatz 1 Nummer 6)

e)

Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und verwenden

7Planen und Organisieren

der Arbeit, Bewerten

der Arbeitsergebnisse

(§ 7 Absatz 1 Nummer 7)

b)

Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen

c)

Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen

10Warten von Betriebsmitteln

(§ 7 Absatz 1 Nummer 10)

a)

Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung dokumentieren

b)

mechanische und elektrische Bauteile und Verbindungen auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen, instand setzen oder die Instandsetzung veranlassen

c)

Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsorgen1 bis 3

14Bearbeiten von Aufträgen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 14)

e)

Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffe disponieren

Zeitrahmen 4

2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr

6Betriebliche und technische

Kommunikation

(§ 7 Absatz 1 Nummer 6)

f)

Besprechungen organisieren und moderieren, Ergebnisse dokumentieren und präsentieren

9Herstellen von Bauteilen

und Baugruppen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 9)

a)

Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen

b)

Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen

c)

Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen

14Bearbeiten von Aufträgen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 14)

a)

Zeichnungen, insbesondere Rohrleitungspläne, isometrische Darstellungen, Abwicklungen, Fundament- und Lagepläne sowie Aufstellungspläne lesen und berücksichtigen

b)

isometrische Skizzen von Rohrformstücken anfertigen

c)

Rohrleitungsverläufe aufnehmen und isometrisch skizzieren

g)

Schweiß- und Montagepläne lesen und umsetzen2 bis 4

15Herstellen und Montieren

von Bauteilen und

Baugruppen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 15)

b)

Rohre, Bleche und Profile thermisch und mechanisch trennen

c)

Rohre, Bleche und Profile kalt und warm umformen

f)

Rohr-, Flansch- und Schraubverbindungen herstellen

h)

Schutz von Anlagenteilen gegen äußere Einflüsse und Dämmmaßnahmen sicherstellen

i)

Bauteile heften und durch Kehlnähte und I-Nähte schweißen

17Bauteile und Einrichtungen

prüfen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 17)

c)

Sichtprüfverfahren, insbesondere Farbeindring- oder Magnetpulverprüfung an Schweißnähten, durchführen

d)

Behälter, Rohrsysteme oder Anlagenteile durch Druckprobe auf Dichtheit prüfen

Zeitrahmen 5

6Betriebliche und technische

Kommunikation

(§ 7 Absatz 1 Nummer 6)

b)

Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden2 bis 4

7Planen und Organisieren

der Arbeit, Bewerten

der Arbeitsergebnisse

(§ 7 Absatz 1 Nummer 7)

a)

Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten

l)

Aufgaben im Team planen und durchführen

9Herstellen von Bauteilen

und Baugruppen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 9)

d)

Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen

e)

Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen zu Baugruppen fügen

12Anschlagen, Sichern und

Transportieren

(§ 7 Absatz 1 Nummer 12)

a)

Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswählen, deren Betriebssicherheit beurteilen und unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen

b)

Transportgut absetzen, lagern und sichern

14Bearbeiten von Aufträgen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 14)

a)

Zeichnungen, insbesondere Rohrleitungspläne, isometrische Darstellungen, Abwicklungen, Fundament- und Lagepläne sowie Aufstellungspläne lesen und berücksichtigen

d)

technische Sachverhalte im Hinblick auf die Auftragsabwicklung berufsübergreifend abstimmen

g)

Schweiß- und Montagepläne lesen und umsetzen

h)

Sicherungsmaßnahmen auf Baustellen oder Montageplätzen durchführen

15Herstellen und Montieren

von Bauteilen und

Baugruppen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 15)

d)

Armaturen auswählen und einbauen

e)

Schablonen und Abwicklungen konstruieren, anreißen und herstellen

h)

Schutz von Anlagenteilen gegen äußere Einflüsse und Dämmmaßnahmen sicherstellen

i)

Bauteile heften und durch Kehlnähte und I-Nähte schweißen

l)

Bauteile und Baugruppen unter Beachtung teilespezifischer Montagebedingungen fügen

p)

Anlagenteile montieren und demontieren

17Bauteile und Einrichtungen

prüfen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 17)

d)

Behälter, Rohrsysteme oder Anlagenteile durch Druckprobe auf Dichtheit prüfen

Zeitrahmen 6

2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr,

3. und 4. Ausbildungsjahr

6Betriebliche und technische

Kommunikation

(§ 7 Absatz 1 Nummer 6)

b)

Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden

e)

Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und verwenden2 bis 4

7Planen und Organisieren

der Arbeit, Bewerten der

Arbeitsergebnisse

(§ 7 Absatz 1 Nummer 7)

j)

Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen

8Unterscheiden, Zuordnen

und Handhaben von

Werk- und Hilfsstoffen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 8)

b)

Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen

11Steuerungstechnik

(§ 7 Absatz 1 Nummer 11)

a)

steuerungstechnische Unterlagen auswerten

16Instandhaltung; Feststellen,

Eingrenzen und Beheben

von Fehlern und Störungen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 16)

a)

Anlagen oder Anlagenteile inspizieren, Fehler, Beschädigungen und Störungen feststellen und eingrenzen

b)

Instandhaltung von Anlagenteilen unter Berücksichtigung verfahrens- und sicherheitstechnischer Vorschriften durchführen

c)

Bauteile auf Verschleiß und Beschädigung sichtprüfen

d)

Anlagenteile oder Versorgungseinrichtungen unter Beachtung sicherheits- und verfahrenstechnischer Vorschriften außer Betrieb nehmen

e)

Anlagen oder Anlagenteile warten

g)

Inspektionsbefunde und Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren

17Bauteile und Einrichtungen

prüfen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 17)

a)

Bauteile und Einrichtungen unter Beachtung technischer Unterlagen und technischer Rahmenbedingungen prüfen oder in Betrieb nehmen

b)

Regelungs- und Steuerungseinrichtungen sowie Sicherheitseinrichtungen auf Funktion prüfen

e)

Prüfprotokolle erstellen

Zeitrahmen 7

6Betriebliche und technische

Kommunikation

(§ 7 Absatz 1 Nummer 6)

c)

Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert auch mit digitalen Kommunikationsmitteln führen und dabei kulturelle Identitäten berücksichtigen

d)

Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen; englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden

7Planen und Organisieren

der Arbeit, Bewerten

der Arbeitsergebnisse

(§ 7 Absatz 1 Nummer 7)

f)

Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen

g)

im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen

h)

Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen

i)

verschiedene Lerntechniken anwenden

k)

Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren

13Kundenorientierung

(§ 7 Absatz 1 Nummer 13)

a)

auftragsspezifische Anforderungen und Informationen beschaffen, prüfen, umsetzen oder an die Beteiligten weiterleiten

b)

Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften hinweisen

15Herstellen und Montieren

von Bauteilen und

Baugruppen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 15)

d)

Armaturen auswählen und einbauen

e)

Schablonen und Abwicklungen konstruieren, anreißen und herstellen

i)

Bauteile heften und durch Kehlnähte und I-Nähte schweißen

j)

Rohrformstücke oder Anlagen- und Behälterteile unter Beachtung schweißtechnischer Rahmenbedingungen heften und schweißen

l)

Bauteile und Baugruppen unter Beachtung teilespezifischer Montagebedingungen fügen

3 bis 4

16Instandhaltung; Feststellen,

Eingrenzen und Beheben

von Fehlern und Störungen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 16)

a)

Anlagen oder Anlagenteile inspizieren, Fehler, Beschädigungen und Störungen feststellen und eingrenzen

b)

Vorbereitungsmaßnahmen zur Instandhaltung von Anlagenteilen unter Berücksichtigung verfahrens- und sicherheitstechnischer Vorschriften durchführen

d)

Anlagenteile oder Versorgungseinrichtungen unter Beachtung sicherheits- und verfahrenstechnischer Vorschriften außer Betrieb nehmen

f)

Anlagen- oder Anlagenteile instand setzen

g)

Inspektionsbefunde und Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren

17Bauteile und Einrichtungen

prüfen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 17)

e)

Prüfprotokolle erstellen

Zeitrahmen 8

6Betriebliche und technische

Kommunikation

(§ 7 Absatz 1 Nummer 6)

b)

Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden

7Planen und Organisieren

der Arbeit, Bewerten

der Arbeitsergebnisse

(§ 7 Absatz 1 Nummer 7)

d)

Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwenden

e)

betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten

j)

Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen

k)

Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren

8Unterscheiden, Zuordnen

und Handhaben von

Werk- und Hilfsstoffen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 8)

a)

Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben

13Kundenorientierung

(§ 7 Absatz 1 Nummer 13)

b)

auftragsspezifische Anforderungen und Informationen beschaffen, prüfen, umsetzen oder an die Beteiligten weiterleiten

c)

Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften hinweisen

14Bearbeiten von Aufträgen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 14)

f)

Arbeitsablauf unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Prozessschritte festlegen und sicherstellen

g)

Schweiß- und Montagepläne lesen und umsetzen4 bis 6

15Herstellen und Montieren

von Bauteilen und

Baugruppen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 15)

g)

lösbare und unlösbare Rohrverbindungen unter Berücksichtigung der zu fördernden Medien, des Druckes und der Temperatur herstellen

j)

Rohrformstücke oder Anlagen- und Behälterteile unter Beachtung schweißtechnischer Rahmenbedingungen heften und schweißen

k)

Rohrsysteme oder Behälter nach Unterlagen herstellen

m)

Schweißnähte thermisch vor- und nachbehandeln

n)

Rohre, Bleche, Profile warmrichten

o)

werkstoff- und bauteilbezogene Wärmebehandlung ausführen

17Bauteile und Einrichtungen

prüfen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 17)

d)

Behälter, Rohrsysteme oder Anlagen durch Druckprobe auf Dichtheit prüfen

e)

Prüfprotokolle erstellen

Zeitrahmen 9

11Steuerungstechnik

(§ 7 Absatz 1 Nummer 11)

b)

Steuerungstechnik anwenden1 bis 2

14Bearbeiten von Aufträgen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 14)

f)

Arbeitsablauf unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Prozessschritte festlegen und sicherstellen

16Instandhaltung; Feststellen,

Eingrenzen und Beheben

von Fehlern und Störungen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 16)

d)

Anlagenteile oder Versorgungseinrichtungen unter Beachtung sicherheits- und verfahrenstechnischer Vorschriften außer Betrieb nehmen

17Bauteile und Einrichtungen

prüfen

(§ 7 Absatz 1 Nummer 17)

a)

Bauteile oder Einrichtungen unter Beachtung technischer Unterlagen und technische Rahmenbedingungen prüfen oder in Betrieb nehmen

b)

Regelungs- und Steuerungseinrichtungen sowie Sicherheitseinrichtungen auf Funktion prüfen

Zeitrahmen 10

18Geschäftsprozesse und

Qualitätssicherungs-

systeme im Einsatzgebiet

(§ 7 Absatz 1 Nummer 18)

a)

Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen

b)

Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen, auswerten und nutzen, technische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten

c)

Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer, betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen

d)

Teilaufträge veranlassen, Ergebnisse prüfen

e)

Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben durchführen

f)

betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden; Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren

g)

Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse dokumentieren

h)

Auftragsabwicklung, Leistungen und Verbrauch dokumentieren

i)

technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellen

j)

Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen

k)

Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Dokumentationen, veranlassen

l)

Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten10 bis 12

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.