Anlage 5 HufBeschlV — (zu § 14 Abs. 4)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 3217
Prüfungszeugnis
Herr/Frau ....................................................................
geboren am .................................. in .............................
hat am ....................
vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Behörde des Landes .................
die in § 9 der Hufbeschlagverordnung vom 15. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3205)
vorgeschriebene
Prüfung
zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin 1)
mit folgenden Ergebnissen 2)
bestanden/nicht bestanden: 3)
Praktischer Teil
Durchführung eines Warmbeschlags nach § 10 Abs. 2
der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Durchführung eines Beschlags mit alternativen
Hufschutzmaterialien nach § 10 Abs. 3
der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Durchführung einer Barhufversorgung nach
§ 10 Abs. 4 der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Herstellung eines Huf- oder Klaueneisens
nach § 10 Abs. 5 der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Theoretischer Teil
Anfertigung eines Fallberichts nach
§ 11 Abs. 2 der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Schriftliche Arbeit nach § 11 Abs. 3
der Hufbeschlagverordnung: ..........................
......................, den ......................
Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses
...................................................
(Unterschrift/Siegel)
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1) Geschlechtsspezifische Bezeichnung verwenden.
2) Noten (sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend).
3) Nichtzutreffendes bitte streichen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.