Anlage 5 HufBeschlV — (zu § 14 Abs. 4)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 3217

Prüfungszeugnis

Herr/Frau ....................................................................

geboren am .................................. in .............................

hat am ....................

vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Behörde des Landes .................

die in § 9 der Hufbeschlagverordnung vom 15. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3205)

vorgeschriebene

Prüfung

zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin 1)

mit folgenden Ergebnissen 2)

bestanden/nicht bestanden: 3)

Praktischer Teil

Durchführung eines Warmbeschlags nach § 10 Abs. 2

der Hufbeschlagverordnung: ..........................

Durchführung eines Beschlags mit alternativen

Hufschutzmaterialien nach § 10 Abs. 3

der Hufbeschlagverordnung: ..........................

Durchführung einer Barhufversorgung nach

§ 10 Abs. 4 der Hufbeschlagverordnung: ..........................

Herstellung eines Huf- oder Klaueneisens

nach § 10 Abs. 5 der Hufbeschlagverordnung: ..........................

Theoretischer Teil

Anfertigung eines Fallberichts nach

§ 11 Abs. 2 der Hufbeschlagverordnung: ..........................

Schriftliche Arbeit nach § 11 Abs. 3

der Hufbeschlagverordnung: ..........................

......................, den ......................

Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses

...................................................

(Unterschrift/Siegel)

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1) Geschlechtsspezifische Bezeichnung verwenden.

2) Noten (sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend).

3) Nichtzutreffendes bitte streichen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.