§ 16 HtDBwVWehrtechnikVDV — Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis“

Den Referendarinnen und Referendaren werden die Rechts- und Verwaltungskenntnisse vermittelt, die für die spätere Aufgabenwahrnehmung, insbesondere in Projektleitungen mit einer Vielzahl von Schnittstellen zum nichttechnischen Bereich, erforderlich sind. Einzelheiten regelt der Lehrplan.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.