§ 14 HtDBwVWehrtechnikVDV — Lehrgang „Fachtechnik einzelner wehrtechnischer Fachgebiete“

Im Lehrgang „Fachtechnik einzelner wehrtechnischer Fachgebiete“ wird das Wissen, das von den Referendarinnen und Referendaren im Hochschulstudium erworben worden ist, durch die Vermittlung der theoretischen Grundlagen und Anwendungen in einem der wehrtechnischen Fachgebiete erweitert und vertieft. Einzelheiten regelt der Lehrplan.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.