§ 11 HtDBwVWehrtechnikVDV — Vorstellung der Verwendungsmöglichkeiten im Verwendungsbereich Wehrtechnik des höheren technischen Verwaltungsdienstes
Die Referendarinnen und Referendare werden bei verschiedenen Dienststellen des Rüstungsbereichs in deren Organisation, Aufgaben und Ausstattung eingeführt. Außerdem werden die zukünftigen Einsatzmöglichkeiten im nationalen und internationalen Rüstungsbereich aufgezeigt. Einzelheiten regelt der Ausbildungsrahmenplan, den die Einstellungsbehörde mit Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung erstellt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.