§ 24 HolzmechAusbV — Prüfungsbereiche

In der Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und Bauelementen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

Montieren eines Innenausbaus oder eines Bauelementes,

2.

Montagetechnik,

3.

Maschinentechnik sowie

4.

Wirtschafts- und Sozialkunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.