§ 18 HolzmechAusbV — Prüfungsbereiche

In der Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

Herstellen eines Bauelementes, eines Holzpackmittels oder eines Rahmens,

2.

Fertigungstechnik,

3.

Maschinen- und Anlagentechnik sowie

4.

Wirtschafts- und Sozialkunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.