Inhaltsübersicht GflSalmoV

Abschnitt 1Allgemeines

§ 1Begriffsbestimmungen

§ 2Hygiene

§ 3Impfung

§ 4Mitteilungspflicht

§ 5Untersuchungseinrichtung

§ 6Ursachenermittlung im Betrieb

§ 7Reinigung und DesinfektionAbschnitt 2Hühnerzuchtbetriebe

§ 8Betriebseigene Kontrollen, sonstige Mitteilungspflichten

§ 9Amtliche Untersuchung

§ 10Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen

§ 11Aufhebung der MaßregelnAbschnitt 3Hühneraufzuchtbetriebe

§ 12Impfungen

§ 13Betriebseigene Kontrollen

§ 14Amtliche Untersuchung

§ 15Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen

§ 16Aufhebung der MaßregelnAbschnitt 4Legehennenbetriebe

§ 17Einstallen von Junghennen

§ 18Betriebseigene Kontrollen

§ 19Amtliche Untersuchung

§ 20Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen

§ 21Aufhebung der MaßregelnAbschnitt 5Hähnchenmastbetriebe

§ 22Betriebseigene Kontrollen

§ 23Amtliche Untersuchung

§ 24Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen

§ 25Aufhebung der MaßregelnAbschnitt 6Hühnerbrütereien

§ 26Betriebseigene Kontrollen

§ 27Amtliche Untersuchung

§ 28Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen

§ 29Aufhebung der MaßregelnAbschnitt 7Putenbetriebe

§ 30Betriebseigene Kontrollen

§ 31Amtliche Untersuchung

§ 32Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen

§ 33Aufhebung der MaßregelnAbschnitt 8Weitergehende Maßnahmen

§ 34Maßregeln bei Salmonella Gallinarum Pullorum

§ 35Mitteilungen der LänderAbschnitt 9Ordnungswidrigkeiten

§ 36Ordnungswidrigkeiten

AnlageAnforderungen an gewerbsmäßige Geflügelhaltungen (zu § 2 Absatz 1)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.