Art 79 GRG — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2)
(3)
(4)
(5)
(6) 1. bis 10.
(7)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.