Eingangsformel GrÄndStVtr BB/ST
Das Land Brandenburg und das Land Sachsen-Anhalt schließen auf der Grundlage des Artikels 29 Absatz 7 des Grundgesetzes und des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände nachstehenden Staatsvertrag:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.