Art 1 GrÄndStVtr BB/ST

(1) Die Flurstücke 28/6, 28/10 und 49 der Flur 5 der Gemarkung Brandis, Gemeinde Brandis, Landkreis Herzberg, werden aus dem Land Brandenburg ausgegliedert und in das Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Jessen, Gemeinde Holzdorf, eingegliedert.

(2) Die aus der Neugliederung sich ergebenden Grenzänderungen sind in der Anlage kartographisch dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Vertrages.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.