§ 32 FSPersAV — Ausbildungsinhalt

Die Ausbildung für sonstiges erlaubnispflichtiges Personal umfasst die grundlegende Ausbildung nach § 33 zum Erwerb einer Erlaubnis und die betriebliche Ausbildung nach § 37 zum Erwerb von Berechtigungen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.