Inhaltsübersicht FriseurAusbV 2008

§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§  2Dauer der Berufsausbildung

§  3Struktur der Berufsausbildung

§  4Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

§  5Durchführung der Berufsausbildung

§  6Gesellenprüfung

§  7Teil 1 der Gesellenprüfung

§  8Teil 2 der Gesellenprüfung

§  9Gewichtungs- und Bestehensregelung

§ 10Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 10aÜbergangsvorschrift

§ 11Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.