Inhaltsübersicht FriseurAusbV 2008
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Struktur der Berufsausbildung
§ 4Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5Durchführung der Berufsausbildung
§ 6Gesellenprüfung
§ 7Teil 1 der Gesellenprüfung
§ 8Teil 2 der Gesellenprüfung
§ 9Gewichtungs- und Bestehensregelung
§ 10Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 10aÜbergangsvorschrift
§ 11Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.