Anlage 15 FRG

( Inhalt: nicht darstellbare Tabelle,

Fundstelle BGBl I 2006 S. 1888 - 1890;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote )

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.