§ 8 FotoAusbV — Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Gestaltungsgrundlagen anwenden, Fotoproduktionen planen und organisieren“ und
2.
„Fotografien erstellen und optimieren“.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.