§ 23 FotoAusbV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fotografiergewerbe-Ausbildungsverordnung vom 12. Mai 2009 (BGBl. I S. 1051) außer Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.