§ 21 FlugfunkV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 30. August 2008 in Kraft, soweit im folgenden Absatz nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) § 15 tritt am 29. November 2008 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.