Inhaltsübersicht FIAusbV
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer
und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Einsatzgebiet
§ 6Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Unterabschnitt 2
Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 8Inhalt von Teil 1
§ 9Prüfungsbereich von Teil 1
Unterabschnitt 3
Teil 2 der Abschlussprüfung
in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
§ 10Inhalt von Teil 2
§ 11Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 12Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes
§ 13Prüfungsbereich Planen eines Softwareproduktes
§ 14Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 4
Teil 2 der Abschlussprüfung
in der Fachrichtung Systemintegration
§ 18Inhalt von Teil 2
§ 19Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 20Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
§ 21Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen
§ 22Prüfungsbereich Analyse und Entwicklung von Netzwerken
§ 23Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 24Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 25Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 5
Teil 2 der Abschlussprüfung
in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse
§ 26Inhalt von Teil 2
§ 27Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 28Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse
§ 29Prüfungsbereich Durchführen einer Prozessanalyse
§ 30Prüfungsbereich Sicherstellen der Datenqualität
§ 31Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 32Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 33Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 6
Teil 2 der Abschlussprüfung
in der Fachrichtung Digitale Vernetzung
§ 34Inhalt von Teil 2
§ 35Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 36Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung
§ 37Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
§ 38Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
§ 39Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 40Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 41Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 42Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 43Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.