Inhaltsübersicht FIAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer

und Gliederung der Berufsausbildung

§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§  2Dauer der Berufsausbildung

§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§  5Einsatzgebiet

§  6Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Abschlussprüfung

Unterabschnitt 1

Allgemeines

§  7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

Unterabschnitt 2

Teil 1 der Abschlussprüfung

§  8Inhalt von Teil 1

§  9Prüfungsbereich von Teil 1

Unterabschnitt 3

Teil 2 der Abschlussprüfung

in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung

§ 10Inhalt von Teil 2

§ 11Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 12Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes

§ 13Prüfungsbereich Planen eines Softwareproduktes

§ 14Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen

§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 4

Teil 2 der Abschlussprüfung

in der Fachrichtung Systemintegration

§ 18Inhalt von Teil 2

§ 19Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 20Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration

§ 21Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen

§ 22Prüfungsbereich Analyse und Entwicklung von Netzwerken

§ 23Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 24Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 25Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 5

Teil 2 der Abschlussprüfung

in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse

§ 26Inhalt von Teil 2

§ 27Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 28Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse

§ 29Prüfungsbereich Durchführen einer Prozessanalyse

§ 30Prüfungsbereich Sicherstellen der Datenqualität

§ 31Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 32Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 33Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 6

Teil 2 der Abschlussprüfung

in der Fachrichtung Digitale Vernetzung

§ 34Inhalt von Teil 2

§ 35Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 36Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung

§ 37Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen

§ 38Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen

§ 39Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 40Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 41Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3

Schlussvorschriften

§ 42Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 43Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.