§ 11 FIAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes,

2.

Planen eines Softwareproduktes,

3.

Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen sowie

4.

Wirtschafts- und Sozialkunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.