§ 19 FIAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Systemintegration in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration,
2.
Konzeption und Administration von IT-Systemen,
3.
Analyse und Entwicklung von Netzwerken sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.