§ 19 FIAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Systemintegration in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration,

2.

Konzeption und Administration von IT-Systemen,

3.

Analyse und Entwicklung von Netzwerken sowie

4.

Wirtschafts- und Sozialkunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.