§ 27 FIAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse,
2.
Durchführen einer Prozessanalyse,
3.
Sicherstellen der Datenqualität sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.