§ 10 FahrlG2018DV — Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Die Unterrichtsräume müssen nach Größe, Beschaffenheit und Einrichtung einen sachgerechten Ausbildungsbetrieb zulassen. § 3 Satz 1 ist anzuwenden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.