Inhaltsverzeichnis FahrlG2018DV

Erster Abschnitt

Anforderungen an

Fahrlehrer und Fahrschulen

§  1Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung

§  2Anwärterschein und Fahrlehrerschein

§ 2aDurchführung des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft

§  3Unterrichtsräume

§  4Lehrmittel

§  5Lehrfahrzeuge für Fahrschüler

§  6Ausbildungsnachweis

§  7Preisaushang

Zweiter Abschnitt

Anforderungen an

Fahrlehrerausbildungsstätten

§  8Verantwortliche Leitung

§  9Lehrkräfte in der Fahrlehrerausbildungsstätte

§ 10Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte

§ 11Lehrmittel in der Fahrlehrerausbildungsstätte

§ 12Lehrfahrzeuge in der Fahrlehrerausbildungsstätte

Dritter Abschnitt

Anforderungen an

Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis

§ 13Inhalt der Einweisungslehrgänge

§ 14Dauer und Leitung der Lehrgänge

Vierter Abschnitt

Überwachung

§ 15Überwachungspersonal

§ 16Qualitätssichernde Anordnungen

Fünfter Abschnitt

§ 17Fortbildung

Sechster Abschnitt

§ 18Örtliches Fahrlehrerregister

Siebter Abschnitt

Übergangs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften

§ 19Übergangsbestimmungen

§ 20Ordnungswidrigkeiten

Anlage 1.1

(zu § 2 Absatz 1)Anwärterschein Fahrlehrer

Anlage 1.2

(zu § 2 Absatz 1)Fahrlehrerschein

Anlage 1a

(zu § 2a)Musterplan für den Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang

Anlage 2

(zu § 3)Unterrichtsräume

Anlage 2a

(zu § 4 Absatz 2)Anforderungen an die Durchführung von theoretischem Unterricht in digitaler Form

Anlage 3

(zu § 6 Absatz 1)Ausbildungsnachweis/Ausbildungsbescheinigung

Anlage 4

(zu § 7)Preisaushang nach § 32 des Fahrlehrergesetzes

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.