Inhaltsverzeichnis FahrlG2018DV
Erster Abschnitt
Anforderungen an
Fahrlehrer und Fahrschulen
§ 1Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung
§ 2Anwärterschein und Fahrlehrerschein
§ 2aDurchführung des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft
§ 3Unterrichtsräume
§ 4Lehrmittel
§ 5Lehrfahrzeuge für Fahrschüler
§ 6Ausbildungsnachweis
§ 7Preisaushang
Zweiter Abschnitt
Anforderungen an
Fahrlehrerausbildungsstätten
§ 8Verantwortliche Leitung
§ 9Lehrkräfte in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 10Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 11Lehrmittel in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 12Lehrfahrzeuge in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Dritter Abschnitt
Anforderungen an
Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis
§ 13Inhalt der Einweisungslehrgänge
§ 14Dauer und Leitung der Lehrgänge
Vierter Abschnitt
Überwachung
§ 15Überwachungspersonal
§ 16Qualitätssichernde Anordnungen
Fünfter Abschnitt
§ 17Fortbildung
Sechster Abschnitt
§ 18Örtliches Fahrlehrerregister
Siebter Abschnitt
Übergangs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 19Übergangsbestimmungen
§ 20Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1.1
(zu § 2 Absatz 1)Anwärterschein Fahrlehrer
Anlage 1.2
(zu § 2 Absatz 1)Fahrlehrerschein
Anlage 1a
(zu § 2a)Musterplan für den Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang
Anlage 2
(zu § 3)Unterrichtsräume
Anlage 2a
(zu § 4 Absatz 2)Anforderungen an die Durchführung von theoretischem Unterricht in digitaler Form
Anlage 3
(zu § 6 Absatz 1)Ausbildungsnachweis/Ausbildungsbescheinigung
Anlage 4
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.