Anlage 4 FahrlG2018DV — (zu § 7)Preisaushang nach § 32 des Fahrlehrergesetzes
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 14)
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Grundbetrag
für die allgemeinen Aufwendungen
einschließlich des theoretischen Unterrichts
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bei Nichtbestehen der theoretischen
Prüfung und weiterer Ausbildung
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Vorstellungsentgelte*
– theoretische Prüfung€
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– praktische Prüfung (komplett)€
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bei Teilprüfung**
– nur praktisches Fahren und Grundfahraufgaben€
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– nur Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten***€
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– nur Verbinden und Trennen von Fahrzeugen€
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Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
– auf Bundes- oder Landesstraßen€
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– auf Autobahnen€
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– bei Dämmerung und Dunkelheit€
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Unterweisung am Fahrzeug
(zu je 45 Minuten)**
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*Die amtlichen Gebühren für die Prüforganisationen werden von diesem zusätzlich erhoben und können in der Fahrschule eingesehen werden.Grundbetrag bei Mehrfach-KlassenSeminare
Klassen€
Klassen€
– Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)€
**nur für die Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und TKlassen€
Klassen€
– Fahreignungsseminar (FES)
(verkehrspädagogische Teilmaßnahme)€
***gilt nicht für die Klasse BEKlassen€
Klassen€
Ausbildungskurs nach § 5 Absatz 2 FeV€
Ausbildungskurs nach Anlage 7a FeV (B96)€
Abweichungen vom vorstehenden Muster sind zulässig, soweit Besonderheiten des Verfahrens, insbesondere der Einsatz maschineller Datenverarbeitung, dies erfordern.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.