Anlage 1.1 FahrlG2018DV — (zu § 2 Absatz 1)Anwärterschein Fahrlehrer

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 9)

Zusammenhängend auf Neobondpapier in einer Stärke von 150 g/m2 ohne optische Aufheller, Farbe weiß, Breite 222 mm, Höhe 105 mm. In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:

1.

als Wasserzeichen das gesetzlich für die Bundesdruckerei geschützte Motiv „Stilisierter Bundesadler“,

2.

nur unter UV-Licht sichtbare rot und blau fluoreszierende Melierfasern,

3.

chemische Reagenzien.

Vorderseite

Rückseite

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.