Anlage 1 ESBO — Bild 1, 2 und 3 (Zu den §§ 9 und 22) Umgrenzung des lichten Raumes

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildungen,

Fundstelle: BGBl I 1972, 280 - 281)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.