Anlage 6 ESBO — (zu § 25)Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildungen,
Fundstelle: BGBl I 1972, 287)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.