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Startseite › Gesetze › ESBO › § 31
ESBO
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 6 Gleisbogen
  2. § 7 Gleisneigung
  3. § 8 Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke
  4. § 9 Umgrenzung des lichten Raumes
  5. § 10 Gleisabstand
  6. § 11 Bahnübergänge
  7. § 12 Höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen
  8. § 13 Bahnsteige, Rampen, Bahnhofsname
  9. § 14 Signale und Weichen
  10. § 15 Zugbeeinflussung
  11. § 16 Fernmeldeanlagen
  12. § 17 Untersuchen und Überwachen der Bahn
  13. § 18 Einteilung der Fahrzeuge, Begriffserklärungen
  14. § 19 Radsatzlasten und Fahrzeuggewichte je Längeneinheit
  15. § 20 Radsatzabstand und Bogenlauf
  16. § 21 Räder und Radsätze
  17. § 22 Begrenzung der Fahrzeuge
  18. § 23 Bremsen
  19. § 24 Zug- und Stoßeinrichtungen
  20. § 25 Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge
  21. § 26
  22. § 27 Beschaffenheit der Fahrzeuge
  23. § 28 Ausrüstung der Triebfahrzeuge
  24. § 29 Ausrüstung der Wagen
  25. § 30
  26. § 31
  27. § 32 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge
  28. § 33 Überwachungsbedürftige Anlagen der Fahrzeuge
  29. § 34 Begriff, Art und Länge der Züge
  30. § 35 Ausrüsten der Züge mit Bremsen
  31. § 36 Zusammenstellen der Züge
  32. § 37
  33. § 38 Fahrordnung
  34. § 39 Zugfolge
  35. § 40 Fahrgeschwindigkeit
  36. § 41 Schieben und Nachschieben der Züge
  37. § 42 Rangieren, Hemmschuhe
  38. § 43 Sichern stillstehender Fahrzeuge
  39. § 44 Mitfahren im Führerraum
  40. § 45 Besetzen der Triebfahrzeuge
  41. § 46 Besetzen der Züge mit Zugbegleitern
  42. § 47 Personal
  43. § 48 Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen
  44. § 49 Ordnungswidrigkeiten
  45. § 50 Inkrafttreten
  46. § 51
  47. Schlußformel
  48. Anlage 1 Bild 1, 2 und 3 (Zu den §§ 9 und 22) Umgrenzung des lichten Raumes
  49. Anlage 2 (zu den §§ 9 und 10)
  50. Anlage 3 (zu den §§ 9 und 10) Vergrößerung des lichten Raumes und der Gleisabstände bei Gleisen mit Rollfahrzeugbetrieb
  51. Anlage 4 (zu § 21)Radsatz
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen

§ 31 ESBO

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 30
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ESBO
Nächste Vorschrift →
§ 32
Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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