Anlage 4 ErgThAPrV — (zu § 15)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 1742)

Urkunde

über die Erlaubnis

zur Führung der Berufsbezeichnung

Name, Vorname

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geboren am in

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erhält auf Grund des § 2 Abs. 1 des Ergotherapeutengesetzes mit Wirkung

vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung

".............................."

zu führen.

Ort, Datum

------------------------- (Siegel)

-------------------------

(Unterschrift)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.