Anlage I Kap V C II EinigVtr — Anlage I Kapitel V Sachgebiet C - Gewerberecht, Recht der Technik, Gewerbe- und Filmförderung Abschnitt II
Bundesrecht wird wie folgt geändert:
1.
Verordnung zum Filmförderungsgesetz vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 2021)
In die Anlage 1 der Verordnung wird nach "Internationales Kurzfilmfestival, Krakau" die "Internationale Dokumentar- und Kurzfilmwoche für Kino und Fernsehen, Leipzig" eingefügt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.