Anlage I Kap V EinigVtr — Anlage I Kapitel VGeschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft
(Fundstelle in der Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 996 - 1009)
Der Text des Kapitels ist in Sachgebiete und Abschnitte untergliedert.
Er ist wie folgt abrufbar:
a)
kapitelbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap V) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel V der Anlage I -
b)
sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap V F) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Sachgebiet F des Kapitels V der Anlage I -
c)
abschnittsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap V F II) - Ausgegeben wird das Dokument zum Abschnitt II des Sachgebiets F des Kapitels V der Anlage I -
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.