Anlage I Kap V EinigVtr — Anlage I Kapitel VGeschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft

(Fundstelle in der Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 996 - 1009)

Der Text des Kapitels ist in Sachgebiete und Abschnitte untergliedert.

Er ist wie folgt abrufbar:

a)

kapitelbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap V) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel V der Anlage I -

b)

sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap V F) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Sachgebiet F des Kapitels V der Anlage I -

c)

abschnittsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap V F II) - Ausgegeben wird das Dokument zum Abschnitt II des Sachgebiets F des Kapitels V der Anlage I -

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.