Inhaltsübersicht EComFPrV
§ 1Gegenstand
§ 2Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 3Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
§ 4Handlungsbereiche
§ 5Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce“
§ 6Handlungsbereich „Gestalten von Prozessen im E-Commerce“
§ 7Handlungsbereich „Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce“
§ 8Handlungsbereich „Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern“
§ 9Bestandteile der Prüfung
§ 10Schriftlicher Prüfungsteil
§ 11Mündlicher Prüfungsteil
§ 12Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 13Bewerten der Prüfungsleistungen
§ 14Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 15Zeugnisse
§ 16Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils
§ 17Ausbildereignung
§ 18Inkrafttreten
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.