Inhaltsübersicht EComFPrV

§  1Gegenstand

§  2Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses

§  3Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung

§  4Handlungsbereiche

§  5Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce“

§  6Handlungsbereich „Gestalten von Prozessen im E-Commerce“

§  7Handlungsbereich „Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce“

§  8Handlungsbereich „Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern“

§  9Bestandteile der Prüfung

§ 10Schriftlicher Prüfungsteil

§ 11Mündlicher Prüfungsteil

§ 12Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen

§ 13Bewerten der Prüfungsleistungen

§ 14Bestehen der Prüfung, Gesamtnote

§ 15Zeugnisse

§ 16Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils

§ 17Ausbildereignung

§ 18Inkrafttreten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.