§ 4 EComFPrV — Handlungsbereiche
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
1.
Entwickeln von Strategien für den E-Commerce nach § 5,
2.
Gestalten von Prozessen im E-Commerce nach § 6,
3.
Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce nach § 7 sowie
4.
Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern nach § 8.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.