Inhaltsübersicht DuPMedAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2Dauer der Berufsausbildung

§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 5Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Zwischenprüfung

§ 6Zeitpunkt

§ 7Inhalt

§ 8Prüfungsbereiche

§ 9Prüfungsbereich „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Medienproduktionen planen und organisieren“

§ 10Prüfungsbereich „Medienprodukte gestalten und realisieren“

Abschnitt 3

Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Projektmanagement

§ 11Zeitpunkt

§ 12Inhalt

§ 13Prüfungsbereiche

§ 14Prüfungsbereich „Projekte planen und umsetzen“

§ 15Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“

§ 16Prüfungsbereich „Medien produzieren“

§ 17Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung

§ 19Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 4

Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Designkonzeption

§ 20Zeitpunkt

§ 21Inhalt

§ 22Prüfungsbereiche

§ 23Prüfungsbereich „Designkonzepte entwickeln und erstellen“

§ 24Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“

§ 25Prüfungsbereich „Medien produzieren“

§ 26Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 27Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung

§ 28Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 5

Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Printmedien

§ 29Zeitpunkt

§ 30Inhalt

§ 31Prüfungsbereiche

§ 32Prüfungsbereich „Printmedien gestalten und technisch umsetzen“

§ 33Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“

§ 34Prüfungsbereich „Medien produzieren“

§ 35Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 36Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung

§ 37Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 6

Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Digitalmedien

§ 38Zeitpunkt

§ 39Inhalt

§ 40Prüfungsbereiche

§ 41Prüfungsbereich „Digitalmedien gestalten und technisch umsetzen“

§ 42Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“

§ 43Prüfungsbereich „Medien produzieren“

§ 44Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 45Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung

§ 46Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 7

Schlussvorschriften

§ 47Inkrafttreten, Außerkrafttreten

AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.