§ 22 DuPMedAusbV — Prüfungsbereiche

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

„Designkonzepte entwickeln und erstellen“,

2.

„Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“,

3.

„Medien produzieren“ und

4.

„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.