§ 31 DuPMedAusbV — Prüfungsbereiche
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Printmedien gestalten und technisch umsetzen“,
2.
„Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“,
3.
„Medien produzieren“ und
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.