§ 11 DirektZahlDurchfG — Erstzuweisung der Zahlungsansprüche

Zahlungsansprüche werden Betriebsinhabern auch zugewiesen bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Artikel 24 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in den dort in Buchstabe a Unterbuchstabe i im zweiten Anstrich und in den Buchstaben b und c genannten Fällen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.