§ 4 DirektZahlDurchfG — Nichtanwendung von Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird nicht angewendet.

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Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.