Inhaltsübersicht DesignV

Abschnitt 1Allgemeines

§  1Anwendungsbereich

§  2Formblätter

Abschnitt 2Eintragungsverfahren

§  3Inhalt der Anmeldung

§  4Einreichung der Anmeldung

§  5Antrag auf Eintragung

§  6Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer

§  7Wiedergabe des Designs

§  8Flächenmäßige Designabschnitte

§  9Erzeugnisangabe und Klassifizierung

§ 10Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe

§ 11Angaben bei Inanspruchnahme einer Priorität

§ 12Teilung einer Sammelanmeldung

§ 13Weiterbehandlung der Anmeldung

§ 14Deutsche Übersetzungen

Abschnitt 3Designregister, Verfahren nach Eintragung

§ 15Inhalt des Designregisters

§ 16Weitere Eintragungen in das Designregister

§ 17Eintragungsurkunde

§ 18Teilung einer Sammeleintragung

§ 19Angaben bei Erstreckung und Aufrechterhaltung

§ 20Verzicht auf das eingetragene Design

Abschnitt 4Verfahren zur Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit

§ 21Antragstellung

§ 22Verfahrensgrundsätze

Abschnitt 5Internationale Eintragungen

§ 23Stellungnahme zur Schutzverweigerung bei internationalen Eintragungen

§ 24Umschreibung internationaler Eintragungen

§ 25Nachträgliche Schutzentziehung

Abschnitt 6Schlussvorschriften

§ 26Aufbewahrung der Wiedergabe des eingetragenen Designs

§ 27Übergangsregelungen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.