§ 1 DesignV — Anwendungsbereich
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die im Designgesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt neben den Bestimmungen des Designgesetzes und der DPMA-Verordnung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.