§ 1 DesignV — Anwendungsbereich

Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die im Designgesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt neben den Bestimmungen des Designgesetzes und der DPMA-Verordnung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.