§ 13 DesignV — Weiterbehandlung der Anmeldung

Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten:

1.

das Aktenzeichen der Anmeldung,

2.

den Namen des Anmelders und

3.

das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.