Anlage 1 BPolLV — (zu § 3 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 2414)

Die in § 3 Absatz 2 aufgeführten Laufbahnen umfassen die nachfolgenden Ämter:

Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

zu der Laufbahn gehörende Ämter:Amtsbezeichnungen

– Besoldungsgruppe A 7Polizeimeisterin/Polizeimeister

– Besoldungsgruppe A 8Polizeiobermeisterin/Polizeiobermeister

– Besoldungsgruppe A 9Polizeihauptmeisterin/Polizeihauptmeister

Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

zu der Laufbahn gehörende Ämter:Amtsbezeichnungen

– Besoldungsgruppe A 9Polizeikommissarin/Polizeikommissar

– Besoldungsgruppe A 10Polizeioberkommissarin/Polizeioberkommissar

– Besoldungsgruppe A 11/A 12Polizeihauptkommissarin/

Polizeihauptkommissar

– Besoldungsgruppe A 13Erste Polizeihauptkommissarin/

Erster Polizeihauptkommissar

Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

zu der Laufbahn gehörende Ämter:Amtsbezeichnungen

– Besoldungsgruppe A 13Polizeirätin/Polizeirat

– Besoldungsgruppe A 14Polizeioberrätin/Polizeioberrat

– Besoldungsgruppe A 15Polizeidirektorin/Polizeidirektor

– Besoldungsgruppe A 16Leitende Polizeidirektorin/

Leitender Polizeidirektor

– Besoldungsgruppe BDie Beförderungsämter ergeben sich

aus dem Bundesbesoldungsgesetz

(Besoldungsordnung B).

Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte im ärztlichen Dienst

zu der Laufbahn gehörende Ämter:Amtsbezeichnungen

– Besoldungsgruppe A 13Medizinalrätin in der Bundespolizei/

Medizinalrat in der Bundespolizei

– Besoldungsgruppe A 14Medizinaloberrätin in der Bundespolizei/

Medizinaloberrat in der Bundespolizei

– Besoldungsgruppe A 15Medizinaldirektorin in der Bundespolizei/

Medizinaldirektor in der Bundespolizei

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.