Anlage 1 BPolLV — (zu § 3 Absatz 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 2414)
Die in § 3 Absatz 2 aufgeführten Laufbahnen umfassen die nachfolgenden Ämter:
Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
zu der Laufbahn gehörende Ämter:Amtsbezeichnungen
– Besoldungsgruppe A 7Polizeimeisterin/Polizeimeister
– Besoldungsgruppe A 8Polizeiobermeisterin/Polizeiobermeister
– Besoldungsgruppe A 9Polizeihauptmeisterin/Polizeihauptmeister
Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
zu der Laufbahn gehörende Ämter:Amtsbezeichnungen
– Besoldungsgruppe A 9Polizeikommissarin/Polizeikommissar
– Besoldungsgruppe A 10Polizeioberkommissarin/Polizeioberkommissar
– Besoldungsgruppe A 11/A 12Polizeihauptkommissarin/
Polizeihauptkommissar
– Besoldungsgruppe A 13Erste Polizeihauptkommissarin/
Erster Polizeihauptkommissar
Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
zu der Laufbahn gehörende Ämter:Amtsbezeichnungen
– Besoldungsgruppe A 13Polizeirätin/Polizeirat
– Besoldungsgruppe A 14Polizeioberrätin/Polizeioberrat
– Besoldungsgruppe A 15Polizeidirektorin/Polizeidirektor
– Besoldungsgruppe A 16Leitende Polizeidirektorin/
Leitender Polizeidirektor
– Besoldungsgruppe BDie Beförderungsämter ergeben sich
aus dem Bundesbesoldungsgesetz
(Besoldungsordnung B).
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte im ärztlichen Dienst
zu der Laufbahn gehörende Ämter:Amtsbezeichnungen
– Besoldungsgruppe A 13Medizinalrätin in der Bundespolizei/
Medizinalrat in der Bundespolizei
– Besoldungsgruppe A 14Medizinaloberrätin in der Bundespolizei/
Medizinaloberrat in der Bundespolizei
– Besoldungsgruppe A 15Medizinaldirektorin in der Bundespolizei/
Medizinaldirektor in der Bundespolizei
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.