§ 3 BPolLV — Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
(1) Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei sind
1.
die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei,
2.
die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei und
3.
die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei.
(2) Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die ihnen zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1. Im Übrigen gilt § 9 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.