§ 8 BPolLV — Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Der Vorbereitungsdienst für den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei dauert in der Regel zwei Jahre. Er besteht aus einer fachpraktischen Ausbildungsphase und dem Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement (Public Administration – Police Management)“ an der Deutschen Hochschule der Polizei. Einstellungsbehörde ist das Bundespolizeipräsidium. Im Übrigen gilt § 17 der Bundeslaufbahnverordnung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.