Inhaltsübersicht BLV

Abschnitt 1Allgemeines

§ 1Geltungsbereich

§ 2Begriffsbestimmungen

§ 3Mutterschutz

§ 4Stellenausschreibungspflicht

§ 5Schwerbehinderte MenschenAbschnitt 2EinstellungUnterabschnitt 1Gemeinsame Vorschriften

§ 6Gestaltung der Laufbahnen

§ 7Erlangen der Laufbahnbefähigung

§ 8Anerkennung und Mitteilung der Laufbahnbefähigung

§ 9Ämter und Amtsbezeichnungen der LaufbahnenUnterabschnitt 2Vorbereitungsdienste

§ 10Einrichtung von Vorbereitungsdiensten; Subdelegation

§ 11Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Auswahlverfahren

§ 12Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst

§ 13Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung

§ 14Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst

§ 15Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst

§ 16Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst

§ 17Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst

§ 18Verlängerung der Vorbereitungsdienste

§ 19Verkürzung der Vorbereitungsdienste

§ 20Laufbahnprüfung und sonstige PrüfungenUnterabschnitt 3Anerkennung von Befähigungen

§ 21Allgemeine Regelungen

§ 22Einfacher Dienst

§ 23Mittlerer Dienst

§ 24Gehobener Dienst

§ 25Höherer Dienst

§ 26Andere Bewerberinnen und BewerberUnterabschnitt 4Sonderregelungen

§ 27Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des einfachen Dienstes

§ 28Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des mittleren Dienstes

§ 29Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des gehobenen Dienstes

§ 30Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des höheren Dienstes

§ 31Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst

§ 32Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu einzelnen Verwendungsbereichen

§ 33Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung, Hochschulausbildung oder sonstigen besonderen Qualifikationen

§ 34Einstellung in ein Beförderungsamt

§ 35Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie früheren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in ein Beförderungsamt

§ 36Besetzung von geeigneten Dienstposten der höheren Laufbahn durch besonders leistungsstarke Beamtinnen und BeamteAbschnitt 3Berufliche EntwicklungUnterabschnitt 1Probezeit

§ 37Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung

§ 38Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten

§ 39Verlängerung der ProbezeitUnterabschnitt 2Beförderung

§ 40Voraussetzungen einer Beförderung

§ 41Auswahlentscheidungen

§ 42ErprobungszeitUnterabschnitt 3Aufstieg

§ 43Voraussetzungen für den Aufstieg

§ 44Auswahlverfahren für den Aufstieg; Auswahlkommission

§ 45Vorbereitungsdienste

§ 46Fachspezifische Qualifizierungen

§ 47Hochschulstudium und berufspraktische Einführung; Subdelegation

§ 48Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn

§ 49Erstattung der Kosten einer AufstiegsausbildungUnterabschnitt 4Sonstiges

§ 50Laufbahnwechsel

§ 51Wechsel von verbeamteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern

§ 52Wechsel von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten

§ 53Wechsel in eine Laufbahn des Bundes

§ 54Internationale VerwendungenAbschnitt 4Personalentwicklung und Qualifizierung

§ 55Personalentwicklung

§ 56Dienstliche QualifizierungAbschnitt 5Dienstliche Beurteilung

§ 57Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung

§ 58Inhalt der dienstlichen Beurteilung

§ 59Beurteilungsverfahren und BeurteilungsmaßstabAbschnitt 6Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 60Überleitung der Beamtinnen und Beamten

§ 61Vorbereitungsdienste

§ 62Beamtenverhältnis auf Probe

§ 63Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte in obersten Bundesbehörden

§ 64Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik

§ 65Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Anlage 1Zu den Laufbahnen gehörende Ämter; Amtsbezeichnungen

Anlage 2Eingerichtete Vorbereitungsdienste

Anlage 3Prüfungsnoten

Anlage 4Übergeleitete Laufbahnen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.