§ 31 BLV — Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst

Abweichend von § 17 des Bundesbeamtengesetzes können bei Personen, die berufsmäßigen Wehrdienst geleistet haben, anstelle des Vorbereitungsdienstes Qualifizierungen berücksichtigt werden, die inhaltlich den Anforderungen eines Vorbereitungsdienstes entsprechen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.